FAQ - Domains

Wieso und wann bekomme ich E-Mails bezüglich meiner Domain(s) ?

Unser Registrar und wir sind für folgende Situationen verpflichtet E-Mails an den Domaininhaber zu versenden. Um diese E-Mails von Spam unterscheiden zu können, zeigen wir Ihnen hier die möglichen E-Mails in Beispielen.

Domain-Inhaber Validierung und Trademark Claim Notifications

Aufgrund der Richtlinien der Internet-Verwaltungsorganisation ICANN sind wir verpflichtet, die Korrektheit der Inhaberdaten bei der Registrierungen von Domains (generischen Domains, gTLDs) zu überprüfen und die E-Mail-Adresse des Domain-Inhabers zu validieren. Hierzu wird dem Domain-Inhaber eine E-Mail mit einem Validierungslink zugestellt, den er zur Bestätigung seiner E-Mail-Adresse anklicken muss. Nach 7 Tagen erfolgt autom. eine Erinnerungsemail, wenn bis dahin noch keine Validierung vorliegt.
Frist: 14 Tage!

Weitere Informationen: info

Nachfolgend ein Beispiel einer solchen E-Mail an den Domaininhaber: E-Mail Beispiel

 

IRTP-Verfahren - Inter-Registrar Transfer Policy

ab dem 07.12.2016 gilt ein neues, verbindliches Verfahren für Inhaberwechsel bei generischen (gTLDs) und neuen Top Level Domains (nTLDs).

Gemäß der ICANN-Regularien startet das IRTP-Verfahren, wenn ein "Material Change" stattfindet. Als "Material Change" bezeichnet die ICANN Änderungen beim Domaininhaber in mindestens einem der folgenden vier Punkten:

  • Änderung im Feld "First Name"
  • Änderung im Feld "Name"
  • Änderung im Feld "Organization"
  • Änderung im Feld "E-Mail Address"

Bei einer Inhaberänderung erhalten dann sowohl der alte als auch der neue Inhaber eine Benachrichtigung via E-Mail. In beiden E-Mails ist ein Link zur Zustimmung, der in BEIDEN E-Mails aufgerufen werden muss. Es wird zu einer Website geleitet, auf der dann ein Button "APPROVE" geklickt werden muss. Wenn die E-Mail-Adressen übereinstimmen, wird nur eine Benachrichtigung verschickt.

Betreff der IRTP-E-Mail:
Wichtige Information zum Inhaberwechsel Ihrer Domain / ICANN inter-registrant transfer
Absender:
no-reply@domainvalidierung.de

SEHR WICHTIG: Beide E-Mail-Adressen müssen funktionieren!

Bitte beachten Sie, dass bei einer Nicht-Reaktion seitens der Inhaber (= Ablauf der Frist für das IRTP-Verfahren: 14 Tage) die alten Eintragungen bestehen bleiben.
Frist IRTP-Verfahren: 14 Tage!

 

E-Mail Validierung (siehe auch Abschnitt oben: "Domain-Inhaber Validierung")

Während des IRTP-Verfahrens wird eine Validierung der E-Mail-Adresse des alten und des neuen Inhabers gestartet - sofern diese Adressen noch nicht validiert waren. Reagiert der abgebende und/oder neue Inhaber nicht auf die E-Mail und sind die Adressen beim Registrar noch nicht validiert, muss die Domain in den Status "clientHold" gegeben werden. "clientHold" hat zur Folge, dass die Domain dekonnektiert wird und damit alle damit verbundenen Dienste (Zum Beispiel E-Mail, Webseiten etc.) nicht mehr erreichbar sind.

 

IRTP-E-Mails neu zusenden:

Bei Bedarf können wir das IRTP-Verfahren neu starten, wobei dann die IRTP-E-Mails erneut zugestellt werden.

 

Notfallverfahren: (kostenpflichtig, 20 Eur)

Sollte die alte, bei der Domain eingetragene E-Mailadresse nicht mehr funktionieren und auch nicht mehr neu eingerichtet werden können, gibt es die Möglichkeit über ein analoges Notfall-Verfahren die E-Mailadresse ändern zu lassen. Der Domaineigner muss dann ein von unserem Registrar zur Verfügung gestelltes Formular inklusive eines Identitätsnachweises (Ausweiskopie, Handelsregisterauszug) zurücksenden.

 

60-tägige Transfersperre:

Beachten Sie bitte auch, das nach dem Abschluss des IRTP-Verfahrens und der damit verbundenen Handle-Änderung eine vom Registrar festgelegte Transfersperre von 60 Tagen eintritt. Während dieser Zeit kann kein Providerwechsel stattfinden.

 

ERRP - Expired Registration Recovery Policy

Im Rahmen der sog. "Expired Registration Recovery Policy" (ERRP) sind Domain-Registrare seitens der Internet-Verwaltungsorganisation ICANN bei allen gTLDs (wie .COM, .NET, .BERLIN, .EMAIL etc.) verpflichtet, Domain-Inhaber über die bevorstehende Laufzeitverlängerung ihrer Domain zu informieren.

Hintergrundinformationen:
Expired Registration Recovery Policy (ERRP): https://www.icann.org/resources/pages/errp-2013-02-28-en

Diese ERRP-Benachrichtigung wird jeweils 2x pro Domain und Jahr an den Domain-Inhaber verschickt um ihn über die Laufzeit seiner Domain und die automatische Verlängerung zu informieren: Die erste Benachrichtigung an den Registranten erfolgt einen Monat, die zweite eine Woche vor dem Verlängerungsdatum.

Nachfolgend ein Beispiel einer solchen E-Mail an den Domaininhaber: E-Mail Beispiel

 

WDRP - Whois Data Reminder Policy

Gemäß der ICANN-Richtlinie zur "Whois Data Reminder Policy" (WDRP) sind Domain-Registrare bei allen gTLDs (wie .COM, .NET, .BERLIN, .EMAIL etc.) verpflichtet, den Domain-Inhabern (Registranten) mindestens einmal pro Jahr die im Rahmen der Domain-Registrierung gespeicherten Whois-Daten zur Überprüfung vorzulegen. Zudem sind die Registrare dazu angehalten, den Registranten zu erinnern, dass falsche Whois-Information zur Löschung der Domain führen können. Domain-Inhaber müssen die Whois-Daten überprüfen und - falls erforderlich - Korrekturen vornehmen.

Hintergrundinformationen:
Whois Data Reminder Policy (WDRP): https://www.icann.org/resources/pages/wdrp-2012-02-25-en
FAQ für Domain-Inhaber: https://www.icann.org/resources/pages/faqs-f0-2012-02-25-en

Diese WDRP-Benachrichtigung wird von uns in Kombination mit der ersten ERRP-Benachrichtigung innerhalb einer E-Mail an die Domain-Inhaber verschickt. Der Versand erfolgt einen Monat vor dem Verlängerungsdatum der Domain.

Nachfolgend ein Beispiel einer solchen E-Mail an den Domaininhaber: E-Mail Beispiel

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