FAQ - Vertragsfragen

Wie sind die Kündigungsverfahren und -fristen?

Wir versuchen Kündigungen so einfach und benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Die Verfahren unterscheiden sich, je nachdem ob ein Kunde ein privater Verbraucher oder ein Geschäftskunde ist.

Kündigungsverfahren

Geschäftskunden (B2B-Verträge)

Die vertraglich definierte Mindestlaufzeit ist gleichzeitig der Abrechnungszeitraum (z.B. 12 Monate). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich ein Laufzeitvertrag automatisch um den Abrechnungszeitraum. Kündigungen vor Ablauf eines Abrechnungszeitraum sind möglich, aber es findet keine Erstattung von Restlaufzeiten statt. Die Kündigung erfolgt über ein unterschriebenes Formular, welches auf der Kündigungsseite zu finden ist.

Privatkunden (B2C-Verträge)

Bei Privatpersonen (Verbraucher im Sinne des §13 BGB) ist die vertraglich definierte Mindestlaufzeit gleichzeitig der Abrechnungszeitraum (z.B. 12 Monate). Nach Ablauf verlängert sich ein Laufzeitvertrag automatisch nur noch um einen Monat. Der Abrechnungszeitraum ändert sich jedoch nicht. Bei einer Kündigung vor Ablauf des Abrechnungszeitraums (nach der ersten Mindestlaufzeit) erstatten wir die Restlaufzeit. Der Kunde muss uns dazu seine Bankverbindung mitteilen, sofern uns diese nicht aufgrund eines Lastschriftverfahrens bekannt ist.

Kündigungsfristen

Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, können Verträge von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit. Bezüglich der Erstattung von Restlaufzeiten siehe oben Abschnitt "Kündigungsverfahren".

Besonderheiten

Domains:

Bei Domains gilt zu beachten, das wir hier lediglich als Vermittler zwischen Kunde und Registrierungsbehörde auftreten. Die Kündigungsfristen von Domains sind unterschiedlich und in dieser Übersicht zu finden. Die Gebühren bei Domains sind zudem unabhängig zu Domainlaufzeiten und werden zum Start einer Laufzeit immer voll berechnet und verlängern sich immer um denselben Zeitraum. Eine Erstattung von Restlaufzeiten ist hier generell nicht möglich
Endkunden: Domain-Kündigungen oder die Auth-Code-Anforderung kann auch online direkt über das Control-Center durchgeführt werden. Dazu gibt es bei den Domains in der Domain-Verwaltung diese Funktion:

Domain-Reseller, die den Domain-Robot benutzen, verwalten ihre Domains selbständig im Robot. Dies betrifft auch die Löschung, Kündigung, Auth-Code-Anforderung etc. Die Endkunden von Resellern haben keine Online-Kündigungsfunktion im deren Control-Center.

SSL-Zertifikate:

Sectigo-SSL-Zertifikate werden immer für eine bestimmte feste Laufzeit gebucht und laufen dann automatisch aus. Das Zertifikat wird ungültig. Eine gesonderte Kündigung zum Laufzeitende ist nicht erforderlich.

Lets-Encrypt Zertifikate: Die Wartungspauschle dieser Zertifikate beträgt jeweils ein Jahr, wird jährlich abgerechnet und verlängert sich automatisch, sofern nicht gekündigt wird. Kündigungsfrist hier: 1 Tag und keine Restlaufzeit-Erstattung.

Terminangaben zu den Laufzeiten sind bei allen Laufzeit-Leistungen in den Rechnungen zu finden. Dort wird bei jeder Laufzeit-basierenden Leistung der konkrete Zeitraum benannt. Alle Rechnungen können jederzeit bei uns in Kopie angefordert werden.

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