Wir bieten an:
Wechsel zum Lastschriftverfahren
Für die Beantragung kann hier ein SEPA-Lastschrift-Formular generiert werden.
Was passiert im Fall einer Rücklastschrift?
Wenn das Lastschriftverfahren scheitert oder zurückgebucht wurde, wird eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von 10,- Eur zzgl. der ges. MWST fällig (aktueller Bruttobetrag also 11,90 Eur). Die Gebühr besteht aus den zusätzlichen Gebühren der Bank und einer Bearbeitungspauschale.
Die zurückgebuchte Rechnung und die Rücklastschriftgebühr muss dann vom Kunden ÜBERWIESEN werden. Wir ziehen diese Beträge NICHT mehr ein. Das Lastschriftverfahren kann nur durch erneute Zusendung einer Lastschriftfreigabe reaktiviert werden.